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Monatlich veröffentlichte Informationen bezüglich der Gesamtanzahl an Aktien und Stimmrechten einschließlich des Kapitals entsprechend der Vorschriften von Artikel 223-16 der Allgemeinen Verordnung der AMF und Artikel L.233-8-II des Handelsgesetzes

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03.
Februar
2010

Finanzen

Monatlich veröffentlichte Informationen bezüglich der Gesamtanzahl an Aktien und Stimmrechten einschließlich des Kapitals entsprechend der Vorschriften von Artikel 223-16 der Allgemeinen Verordnung der AMF und Artikel L.233-8-II des Handelsgesetzes

Firmenname des Emittenten:

Gameloft
Nicht identifizierte Kapitalgesellschaft
Registrierungsnummer 429 338 130, RCS PARIS
Hauptsitz: 81, rue Réaumur, 75002 Paris

Stichtag Gesamtanzahl der Aktien einschließlich Kapital Gesamtanzahl der Stimmrechte
31. Januar 2010 74.797.874 Bruttogesamtstimmrechte: 87.198.845
Nettogesamtstimmrechte*: 87.198.845

Nettogesamtstimmrechte = Gesamtanzahl der Stimmrechte für die Gesamtanzahl der Aktien – private Aktien ohne Stimmrechte (self-ownership)

Vorhandensein einer Klausel in der Satzung der Gameloft S.A über die Mitteilungspflicht beim Überschreiten der zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten festgelegten Grenzwerte: Ja

Satzung – Artikel 6:

“Jeder Aktionär, der im eigenen Interesse oder im Einvernehmen mit anderen handelt, ohne gegen die in Artikel L233-7 des Handelsgesetzes festgelegten Grenzwerte zu verstoßen und indirekt oder direkt mindestens 1% des Kapitals oder der Stimmrechte der Aktiengesellschaft oder ein Vielfaches dieses Prozentsatzes aber höchstens 4% erwirbt, muss innerhalb der in Artikel L233-7 des oben genannten Gesetzes genannten Frist die Aktiengesellschaft per Einschreiben mit Empfangsbestätigung informieren.”

Die Informationen im vorangehenden Absatz bezüglich jedes Überschreitens der Grenzwerte für ein Vielfaches von 1% des Kapitals oder der Stimmrechte gelten auch, wenn die Beteiligung am Kapital oder an den Stimmrechten unter die oben genannten Grenzwerte fällt.

Bei Anzeigepflichtsverletzungen sowohl der rechtlichen als auch der satzungsgemäßen Grenzwerte erfolgt Entzug der Stimmrechte unter den in Artikel L233-14 des oben genannten Gesetzes festgelegten Bedingungen auf Antrag eines oder mehrerer Aktionäre im Besitz von insgesamt mindestens 5% des Kapitals oder der Stimmrechte der Aktiengesellschaft.

Kontakt:
Aude Fouquier
+33 (0)1 58 16 20 40
aude.fouquier@gameloft.com