WICHTIG – BITTE AUFMERKSAM LESEN: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechte und Einschränkungen dieser Lizenzvereinbarung für Endanwender („LVEA“) aufmerksam gelesen und vollständig verstanden haben.
VEREINBARUNG
Das vorliegende Dokument stellt eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Gameloft S.A. und ihren Tochtergesellschaften („die Gesellschaft“) dar. Sie erhalten unter der Voraussetzung Ihres Einverständnisses zu allen Bedingungen dieser LVEA eine Lizenz für die Softwareprogramme und sämtliches mitgeliefertes Druckmaterial.
Durch die Installation oder anderweitige Verwendung der Softwareprogramme geben Sie Ihr Einverständnis zur Einhaltung der Bedingungen der LVEA. Falls Sie mit den Bedingungen dieser LVEA nicht einverstanden sind: (i) sehen Sie davon ab, die Software zu verwenden oder zu installieren, (ii) und wenn Sie die Software käuflich erworben haben, geben Sie diese gemeinsam mit dem mitgelieferten Druckmaterial und einem Kaufbeleg an den Verkäufer zurück, welcher Ihnen die Kosten erstatten wird.
Wenn das vorliegende Produkt für PC’s bestimmt ist, werden Sie bei Installation der Software gebeten, die Bedingungen der LVEA zu lesen und entweder zu akzeptieren (durch das Anklicken des Buttons „Ich stimme zu“) oder abzulehnen. Durch Anklicken des „Ich stimme zu“-Buttons bestätigen Sie, dass Sie die LVEA gelesen und verstanden haben und mit den Bedingungen einverstanden sind.
COPYRIGHT
Die Software ist durch Copyrightgesetze und internationale Copyrightabkommen sowie diverse andere Gesetze und Übereinkünfte über geistiges Eigentum geschützt. Alle Ansprüche und Urheberrechte im Zusammenhang mit der Software (einschließlich, aber nicht begrenzt auf beliebige Bilder, Fotos, Filme, Videos, Musik, Texte und in die Software integrierte „Applets“) sowie sämtliches mit der Software mitgeliefertes Druckmaterial sind Eigentum der Gesellschaft oder ihrer Lizenzgeber.
LIZENZGEWÄHRUNG
Die Software wird an Sie in Lizenz vergeben und nicht verkauft und ihre Verwendung unterliegt der vorliegenden LVEA. Die Gesellschaft berechtigt Sie zur begrenzten, nicht ausschließlichen Verwendung der Software auf die in der Anwenderdokumentation beschriebene Art. Die Gesellschaft behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich in der vorliegenden LVEA gewährt werden.
AUTORISIERTE VERWENDUNGSZWECKE
1. Wenn die Software zur Ladung auf eine Festplatte konfiguriert ist, haben Sie das Recht, diese Software auf einem einzigen Computer zu installieren und zu verwenden.
2. Sie sind berechtigt, zu Backup- und Archivierungszwecken eine Kopie der Software anzufertigen und aufzubewahren, unter der Voraussetzung, dass das Original und die Kopie der Software in Ihrem Besitz verbleiben.
3. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte gemäß der vorliegenden LVEA auf Dauer zu übertragen, unter der Voraussetzung, dass Sie keine Kopien davon behalten und dass Sie sämtliche Teile der Software übertragen (einschließlich aller Bauteile und des gesamten Datenträger- und Druckmaterials sowie aller Upgrades) und dass der Empfänger die vorliegende LVEA liest und akzeptiert.
EINSCHRÄNKUNGEN
1. Sie sind nicht berechtigt, Copyrightvermerke, Markenzeichen oder andere Eigentümerangaben auf der Software oder dem mitgelieferten Druckmaterial zu löschen oder unkenntlich zu machen.
2. Sie sind nicht zur Dekompilierung, Änderung, zum Reverse Engineering oder Disassembling oder zur anderweitigen Vervielfältigung der Software berechtigt.
3. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu vermieten, im Rahmen von Leasingverträgen oder Unterleasingverträgen zu vergeben, zu vertreiben oder öffentlich zur Schau zu stellen, Ableitungen der Software herzustellen (außer in dem im Abschnitt über die Änderung des Editors und Endanwenders der vorliegenden Vereinbarung oder anderen, mit der Software mitgelieferten Dokumenten ausdrücklich genehmigten Umfang) oder diese Software anderweitig kommerziell zu verwerten.
4. Sie sind nicht berechtigt, die Software elektronisch von einem Computer, einer Konsole oder einer anderen Plattform auf andere Computer, Konsolen oder Plattformen oder über ein Netzwerk zu übertragen.
5. Sie sind nicht berechtigt, Backup- oder Archivkopien der Software für andere Zwecke als den Ersatz der ursprünglichen Kopie im Fall der Zerstörung oder Funktionsunfähigkeit dieser Kopie zu verwenden.
TESTVERSIONEN
Für den Fall, dass Ihnen die Software zu Testzwecken für einen begrenzten Zeitraum oder eine begrenzte Zahl von Verwendungen zur Verfügung gestellt wurde, verpflichten Sie sich, diese Software nach Ablauf des Testzeitraums nicht weiter zu verwenden. Sie bestätigen und stimmen zu, dass die Software Codes enthalten kann, deren Zweck es ist, Sie von der Überschreitung dieser Grenzen abzuhalten, und dass solche Codes nach Löschung der Software auf Ihrem Computer verbleiben können, um Sie daran zu hindern, andere Kopien zu installieren und den Testzeitraum zu wiederholen.
ÄNDERUNGEN DES EDITORS UND ENDANWENDERS
Wenn die Software Ihnen die Möglichkeit gibt, Änderungen vorzunehmen oder neue Varianten zu entwickeln (ein „Editor“), können Sie diesen Editor unter Beachtung der nachstehenden Einschränkungen verwenden, um Änderungen oder Zusatzmodule der Software zu entwickeln, einschließlich der Errichtung neuer Ebenen (zusammen „Varianten“ genannt). Ihre Varianten: (i) dürfen nur gemeinsam mit der vollständigen, registrierten Kopie der Software betrieben werden; (ii) dürfen keine Änderungen an beliebigen ausführbaren Dateien enthalten; (iii) dürfen keine beleidigenden, verleumderischen oder sonstige illegalen Elemente oder Material enthalten, das skandalträchtig ist oder die Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte beliebiger Dritter verletzt; (iv) dürfen keine Markenzeichen, durch Copyright geschützte Arbeiten oder anderes Eigentum von Dritten enthalten; und (v) dürfen von Ihnen nicht kommerziell verwertet werden, einschließlich aber nicht begrenzt auf das Zugänglichmachen dieser Varianten für den Verkauf oder als Teil eines Pay-per-play- oder Timesharing-Dienstes.
ERLÖSCHEN DER LIZENZVEREINBARUNG
Die vorliegende LVEA hat bis zum Tag ihres Außerkrafttretens Gültigkeit. Sie können diese LVEA jederzeit durch Vernichtung der Software beenden. Die Beendigung dieser LVEA erfolgt automatisch ohne Benachrichtigung seitens der Gesellschaft, wenn Sie beliebige Bestimmungen der vorliegenden LVEA missachten. Sämtliche Bestimmungen dieser LVEA im Hinblick auf Garantien, Haftungsbeschränkung, Rechtsbehelfe und Schadenersatz bestehen auch nach Erlöschen der Lizenzvereinbarung weiter.
HAFTUNGSBEGRENZUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Sie nehmen Kenntnis davon und stimmen zu, dass Sie die Software und die Träger, auf denen diese installiert ist, auf Ihre eigene Gefahr verwenden. Die Software und Datenträger werden IN DER VORLIEGENDEN FORM geliefert. Sofern die geltenden Gesetze keine anderen Bestimmungen enthalten, gewährleistet die Gesellschaft dem Erstkäufer dieses Produkts, dass der Datenträger, auf dem die Software gespeichert ist, bei normalem Gebrauch innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Kaufdatum keine materiellen Fehler oder Qualitätsmängel aufweisen wird. Diese Garantie ist ungültig, wenn der Fehler aufgrund eines Unfalls, einer missbräuchlichen oder fahrlässigen Verwendung oder falschen Installation entstanden ist. Wenn die Software diese Gewährleistungsbedingungen nicht erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, die fehlerhafte Software allein und ausschließlich zur Behebung des Mangels zurückzusenden und kostenlosen Ersatz dafür zu erhalten. Die Gesellschaft gewährleistet nicht, dass die Software, ihr Betrieb oder ihre Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass die Software ohne Unterbrechung oder Fehler verwendet werden kann.
SOWEIT ES DIE GELTENDEN GESETZE ERLAUBEN, MIT AUSNAHME DER OBEN ANGEFÜHRTEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNG, LEHNT DIE GESELLSCHAFT SÄMTLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND VORAUSGESETZTEN GARANTIEANSPRÜCHE AB, WOBEI DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS AUCH SÄMTLICHE STILLSCHWEIGEND VORAUSGESETZTEN GARANTIEN IM HINBLICK AUF HANDELSÜBLICHE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND AUF NICHTVERLETZUNG GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE OHNE BEGRENZUNG DERSELBEN EINSCHLIESST. MIT AUSNAHME DER OBEN AUSGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNG GIBT DIE GESELLSCHAFT KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN AB UND MACHT KEINE WIE AUCH IMMER GEARTETEN ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER VERWENDUNG ODER ERGEBNISSE DER VERWENDUNG DER SOFTWARE IM HINBLICK AUF IHRE FEHLERFREIHEIT, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, AKTUALITÄT ODER SONSTIGE EIGENSCHAFTEN. MANCHE RECHTSPRECHUNGEN ERLAUBEN KEINEN AUSSCHLUSS UND KEINE BEGRENZUNG STILLSCHWEIGEND VORAUSGESETZTER GARANTIEANSPRÜCHE. ES IST DAHER MÖGLICH, DASS DIE OBEN STEHENDEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBEGRENZUNGEN FÜR SIE KEINE GELTUNG HABEN.
HAFTUNGSBEGRENZUNG
DIE GESELLSCHAFT ODER IHRE MITARBEITER ODER LIZENZGEBER LEHNEN JEDE HAFTUNG FÜR ALLE BEILÄUFIGEN, INDIREKTEN, AUSSERGEWÖHNLICHEN SCHÄDEN SOWIE FOLGESCHÄDEN ODER TATSÄCHLICHEN SCHÄDEN ZUZÜGLICH ZIVILSTRAFEN ODER ANDERER BELIEBIGER SCHÄDEN AB (EINSCHLIESSLICH PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, GEWINNAUSFALL, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN, VERLETZUNG DER PRIVATSPHÄRE, VERLETZUNG VON PFLICHTEN ODER FAHRLÄSSIGKEIT, WOBEI DIESE AUFZÄHLUNG KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT ERHEBT), WELCHE AUFGRUND DER VERWENDUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, SELBST WENN DIE GESELLSCHAFT ODER EIN BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER DERSELBEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DES EINTRETENS SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. MANCHE RECHTSSPRECHUNGEN ERLAUBEN KEINEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR BEILÄUFIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN UND ES IST DAHER MÖGLICH, DASS DER OBEN STEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE KEINE GELTUNG HAT.
DIE SCHADENSHAFTUNG DER GESELLSCHAFT FÜR DIE SOFTWARE IST IN ALLEN FÄLLEN AUF DEN VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLTEN BETRAG BEGRENZT.
GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese LVEA unterliegt französischem Recht und Sie akzeptieren, dass alle eventuellen, aus der vorliegenden LVEA entstehenden Streitigkeiten ausschließlich von den Pariser Gerichten entschieden werden.
VERSCHIEDENES
Sollte sich herausstellen, dass eine beliebige Bestimmung oder ein beliebiger Teil dieser LVEA ungesetzmäßig, ungültig oder aus einem beliebigen Grund nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung oder dieser Teil gelöscht, wobei dadurch die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der LVEA auf keine Weise beeinträchtigt wird.
Diese LVEA stellt die vollständige Übereinkunft zwischen Ihnen und der Gesellschaft im Hinblick auf die Software und ihre Verwendung dar.